Die Palliativmedizin umfasst die Versorgung von Menschen mit einer lebensbegrenzenden Erkrankung. Die Linderung von Schmerzen und belastenden Symptomen sowie die Begleitung des Patienten und seiner Familie stehen in dieser ganzheitlichen Versorgung im Vordergrund.
Die palliativmedizinische Versorgung beginnt nicht erst in der Finalphase, sondern bereits bei Diagnose einer lebensverkürzenden Erkrankung.
Während die allgemeine Palliativversorgung (APPV) von Kindern mit lebenslimitierenden Erkrankungen durch niedergelassene Kinder- und Jugendärzte, sozialpädiatrische Zentren und Kinderkliniken durchgeführt werden kann, ist im fortschreitenden Stadium der Erkrankung und in Krisensituationen eine spezialisierte ambulante Versorgung (SAPPV) durch speziell ausgebildete Teams - den SAPPV-Teams - notwendig. Diese sind vor allem im Bereich der besonders schwierigen Symptom- und Schmerzkontrolle speziell geschult.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPPV) umfasst die Betreuung der gesamten Familie, mit allen psychischen und sozialen Problemen, die die lebensverkürzende Erkrankung mit sich bringt. Trauer und Tod sind wichtige Themen in der Begleitung.
Den Kindern und Jugendlichen eine möglichst hohe Lebensqualität bieten zu können und Sterben in Würde zu ermöglichen ist dabei oberstes Ziel.
Die ambulante Kinder- und Jugendpalliativversorgung fand ihren Anfang in den 80er Jahren. Familien äußerten den Wunsch die letzte Zeit mit dem erkrankten Kind zuhause, im gewohnten Umfeld verbringen zu können, dabei aber die Sicherheit einer guten medizinischen Betreuung zu haben. Engagierte Ärzte und Pflegende versorgten überwiegend onkologische Patienten ehrenamtlich.
Bereits seit 2006 gibt es in Nordrhein erste Finanzierungsmodelle der spezialisierten, pädiatrischen Palliativversorgung durch die Krankenkassen. Als eine Art Leuchtturmprojekt wurde damals in Deutschland der erste IV Vertrag zur Versorgung kinderonkologischer Palliativpatienten zwischen dem Kinderpalliativteam Sternenboot am Universitätsklinikum Düsseldorf und der AOK Rheinland/Hamburg, der BEK, der IKK, den Krankenkassen für den Gartenbau und den Landwirtschaftlichen Krankenkassen NRW sowie dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte geschlossen.
In Nordrhein gibt es heute zwei Vertragsmodelle:
IV-Vertrag – Vertrag zur integrierten Versorgung
Der IV-Vertrag gilt für Versicherte der AOK Rheinland/ Hamburg, der GEK, der IKK, den Krankenkassen für den Gartenbau und die Landwirtschaftliche Krankenkassen NRW.
Dieser Vertag umfasst die Versorgung aller Kinder und Jugendlichen mit lebensverkürzenden Erkrankungen in einem weit fortgeschrittenem Stadium und in Krisensituationen. Hier wird in enger Kooperation mit dem Kinder- und Jugendarzt analog zu den gesetzlichen Bestimmungen zur SAPV eine 24 Stunden- Rufbereitschaft mit Hausbesuchen und telefonischer Beratung der Familie und des Arztes durch das Kinderpalliativteam zur Verfügung gestellt.
Nach schriftlichem Einverständnis der Eltern, des niedergelassenen Kinder- und Jugendarztes erfolgt die Meldung einmalig durch das versorgende Kinderpalliativteam direkt an die Krankenkasse. In diesem Vertrag wird die Arbeit des niedergelassenen Kinderarztes besonders vergütet.
Das Vertragsformular erhalten Sie direkt bei den Kinderpalliativteams.
SAPPV gilt mit den Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen. Für die privaten Krankenkassen gibt es keine einheitliche Regelung. Hier muss bei der Krankenkasse erfragt werden, über welchen Vertrag die spezialisierte Palliativversorgung beantragt werden kann.
In SAPPV wird zwischen einer Beratung bzw. Koordination und einer Teil-/ Vollversorgung unterschieden. Erst in der Teilversorgung steht das Palliativteam mit der 24 Stunden-Rufbereitschaft zur Verfügung.
SAPPV ist über eine spezielle Verordnung – dem Muster 63 – vom Kinder- und Jugendarzt in jedem Quartal neu zu verordnen.